AGB

Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der AuftraggeberIn und der Auftragnehmerin Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers bzw. einer Auftraggeberin sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG ausdrücklich schriftlich anerkannt.

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

Die Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung der Dritten erfolgt ausschließlich durch die Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem/der Dritten und dem/der AuftraggeberIn.

Der/die AuftraggeberIn verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Der/die AuftraggeberIn wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG anbietet.

Aufklärungspflicht des Auftraggebers /der Auftraggeberin / Vollständigkeitserklärung

Der/die AuftraggeberIn sorgt in Absprache mit der Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungs- bzw. Trainingsauftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungs- bzw. Trainingsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. Findet der Beratungs- bzw. Trainingsauftrag außerhalb des Geschäftssitzes des/der AuftraggeberIn statt, wickelt bei Bedarf die Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG die organisatorischen Rahmenbedingungen ab.

Der/die AuftraggeberIn sorgt dafür, dass der Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungs- bzw. Trainingsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und sie von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungs- bzw. Trainingsauftrages von Bedeutung sind.

Der/die AuftraggeberIn sorgt dafür, dass seine/ihre MitarbeiterInnen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete ArbeitnehmerInnenvertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG von dieser informiert werden.

Sicherung der Unabhängigkeit

Die VertragspartnerInnen verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

Die VertragspartnerInnen verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und MitarbeiterInnen der Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers/der Auftraggeberin auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

Berichterstattung / Berichtspflicht

Die Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer MitarbeiterInnen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber/der Auftraggeberin Bericht zu erstatten.

Einen eventuell beauftragten Schlussbericht erhält der/die AuftraggeberIn in angemessener Zeit, d. h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungs-/ Trainingsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

Die Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

Schutz des geistigen Eigentums

Die Urheberrechte an den von der Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG und ihren MitarbeiterInnen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG. Sie dürfen vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die AuftraggeberIn ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

Gewährleistung

Die Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Es wird der/die AuftraggeberIn hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

Dieser Anspruch des Auftraggebers/der Auftraggeberin erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

Haftung / Schadenersatz

Die Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG haftet dem Auftraggeber/der Auftraggeberin für Schäden   ausgenommen für Personenschäden   nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG beigezogene Dritte zurückgehen.

Schadenersatzansprüche des Aufraggebers/der Auftraggeberin können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und SchädigerIn, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

Der/die AuftraggeberIn hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG zurückzuführen ist.

Geheimhaltung / Datenschutz

Die Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers/der Auftraggeberin erhält.

Weiters verpflichtet sich die Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von KlientInnen des Auftraggebers/der Auftraggeberin, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

Die Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen GehilfInnen und StellvertreterInnen, derer sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

Honorar

Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält die Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der AuftraggeberIn und der Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG. Die Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG fällig.

Die Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin zusätzlich zu ersetzen.

Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers/der Auftraggeberin liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG, so behält die Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

Dauer des Vertrages

Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

  • wenn ein/e VertragspartnerIn wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
  • wenn über eine/n VertragspartnerIn ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

 

Schlussbestimmungen

Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der Niederlassung der Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Kompetenzkreis Dumpelnik + Schefzig KG zuständig.